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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von PAGE marketing+design+kommunikation (Inhaber: Andreas Seibert), nachfolgend »Agentur« genannt

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen der Agentur sowie ihrer Rechtsnachfolger im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit. Abweichende Bedingungen sowie Ergänzungen oder Änderungen sind für die Agentur nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich durch die Agentur bestätigt werden. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für die Rechtsnachfolger des Kunden und alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer besonderen Einbeziehung bedarf.
1.2 Mit Erteilung des Auftrages auf der Grundlage des Angebotes der Agentur, spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der Agentur, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Entgegenstehenden Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.
1.3 Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten der Agentur unter werbungmarketing.de verfügbar.

 

2. Angebot und Annahme

 

2.1 An die Angebote ist die Agentur vier Wochen gebunden, hiernach sind sie unverbindlich und freibleibend, soweit keine anderen schriftlichen Abreden getroffen wurden.
2.2 Mündliche Abreden sind nur dann verbindlich, wenn diese durch die Agentur schriftlich bestätigt werden.
2.3 Das Angebot wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Kunden verbindlich angenommen. Bei fortlaufenden Leistungen kommt der Vertrag spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistung der Agentur zustande.
2.4 Nach Beginn mit den auftragsgemäßen Leistungen ist eine Stornierung des Auftrages, gleich in welchem Umfang, nicht mehr möglich.

 

3. Leistungsumfang

 

3.1 Beschaffenheit und Umfang der Leistungen der Agentur, insbesondere Leistungsdaten sowie die Beschaffenheit von Mustern, Vorlagen oder Entwürfen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag und sind nur verbindlich, wenn die Agentur dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
3.2 Die Agentur ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne usw.) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch die Agentur findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.
3.3 Unabhängig davon, ob die Installation als solche der Agentur erbracht wird, ist die Agentur nicht verpflichtet, die vertragsgegenständliche Software der beim Kunden bestehenden Software anzupassen oder die Funktionsfähigkeit der beim Kunden bereits installierten Software sicherzustellen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandene Software der Agentur bezogen wurde.
3.4 Weitere begleitende oder zusätzliche Leistungen der Agentur, auch die Benutzereinführung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist.
3.5 Bei der Registrierung von Internet-Domains wird die Agentur im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
3.6 Bei einer unvermeidlichen Kostenerhöhung im Hause der Agentur, ist die Agentur berechtigt, nach schriftlicher Information des Kunden bei Dauerschuldverhältnissen eine Kostenanpassung der Pauschale beginnend mit dem kommenden Monat seit Zugang der Information an den Kunden vorzunehmen.
3.7 Für den Fall, dass der Kunde Leistungen bei der Agentur abfragt, die über die vertraglich geschuldeten hinausgehen, rechnet die Agentur diese zusätzlichen Leistungen mit € 120,00 netto pro Stunde ab, sollte nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart worden sein.

 

4. Leistungsfristen, Termine, Bindungsfristen

 

4.1 Zugesagte Liefer- und Fertigungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange die Agentur sie nicht schriftlich bestätigt hat.
4.2 Für den Fall, dass die Agentur die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, ist der Kunde berechtigt, eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1 Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 4 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung der Agentur zu fordern. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von Mitarbeitern der Agentur beruht.
4.3 Eine Haftung der Agentur für Verzugsfolgen ist dann ausgeschlossen, wenn den Kunden das Verschulden für die eingetretene Verzögerung trifft.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

 

5.1 Einzelaufträge auf Projektbasis werden je nach Schwierigkeitsgrad der Problemlösung und des erforderlichen Personal- und Zeitaufwandes auf der Basis der jeweils aktuellen Stunden- und Tagesverrechnungssätze der Agentur oder nach einzelnen pauschalen Angeboten berechnet.
5.2 Fremdleistungen werden unter Vorlage der Fremdrechnungen mit der nach der jeweiligen gültigen Preisliste der Agentur normierten Provision für Leistungen der Fachabteilungen sowie für die Übernahme des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten). Die Agentur ist auch berechtigt, die Handlingkosten nach Zeitaufwand dem Kunden zu berechnen, wenn sich dies für den Kunden günstiger darstellt und nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, insbesondere nicht die Verrechnung mit dem pauschalen Grundhonorar.
5.3 Auslagen werden gegen Vorlage entsprechender Nachweise dem Kunden berechnet, wenn diese Kosten nicht bereits vertragsgemäß in der Pauschale enthalten sind. Auslagen umfassen unter anderem technische Kosten für Vervielfältigungen/Kopien, Porto, Telefon-, Telefax- und Onlinegebühren, Transportkosten, Kosten für notwendige Botenfahrten, Taxi- und Fahrtkosten sowie Spesen für notwendige Reisen.
5.4 Alle Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen seit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung an die Agentur fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am zweiten Tage nach Absendung durch die Agentur, gleichgültig, ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.
5.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag verfügen kann, im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist, bei Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto der Agentur. Die genehmigte Entgegennahme von Wechseln ist keine Stundung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.6 Die Agentur ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren offenen Posten des Kunden zu verrechnen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die Agentur berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
5.7 Werden der Agentur Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist diese berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5.8 Alle Leistungen, die der Agentur vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.
5.9 Im Verzugsfalle ist die Agentur berechtigt, 8 Prozent über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB bei Kaufleuten und 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz bei Verbraucherkäufen zu verlangen, es sei denn, die Agentur weist im Einzelfall eine höhere Zinslast aus einem anderen Rechtsgrund nach. Dies gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.
5.10 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Nutzungsrechte an Urheberrechten sowie das Eigentum und die ausschließlichen Verfügungsrechte an Daten, Unterlagen, Texten sowie stehenden und bewegten Bildern und Tönen, welche im Rahmen der Tätigkeit der Agentur entwickelt wurden, bei der Agentur. Mit der endgültigen Bezahlung aller offenen Rechnungen gehen die Verfügungsrechte vollständig auf den Kunden über.

 

6. Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grunde

 

6.1 Die Verträge werden in der Regel projektgebunden geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist nach Auftragserteilung nicht mehr möglich.
6.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien derart nachhaltig gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.

 

7. Gewährleistung

 

7.1 Die Agentur informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel direkt, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei erkennbaren Mängeln gilt die Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen, wenn innerhalb dieser Frist eine Mängelrüge nicht erfolgt.
7.2 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig schriftlich zu dokumentieren, insbesondere durch Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und gegebenenfalls – soweit möglich – Überlassung einer Problemanalyse/eines Probeexemplars.
7.3 Bei fristgemäßer und berechtigter Mängelrüge ist die Agentur zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Der Kunde hat die Agentur bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
7.4 Unwesentliche oder kleine Mängel, die durch die Eigenart der Leistung bedingt sind, oder unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit begründen keinen Sachmangel, sofern die Tauglichkeit der Leistung hiervon nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.
7.5 Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht der Agentur durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstigen Manipulationen entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.6 Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahr bei Erwerb durch Unternehmer, im Übrigen in zwei Jahren, soweit das Gesetz keine längeren Fristen vorsieht oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben ist oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung bzw. ein arglistiges Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Frist bleiben unberührt.
7.7 Hält der Kunde wegen eines gerügten Mangels Zahlungen zurück, müssen diese in angemessenem Verhältnis zum aufgetretenen Sachmangel stehen. Das Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Mangel gerügt wurde und über das Rügerecht kein Zweifel besteht.
7.8 Entstandene Aufwendungen, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung für zu Unrecht erfolgte Mängelrügen oder für Schäden entstehen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, hat der Kunde der Agentur zu ersetzen.

 

8. Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

8.1 Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der Agentur ist nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
8.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Forderungen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu.

 

9. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden

 

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen der Agentur, aber auch und insbesondere betreffend aller Informationen, welche die Bonität des Kunden betreffen können.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, die der Agentur erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und die Agentur unverzüglich zu informieren, sobald dieser davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
9.3 Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der Agentur nutzen, haftet der Kunde gegenüber der Agentur auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

 

10. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

 

10.1 Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten alle der Agentur im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit überlassenen Informationen als nicht vertraulich.
10.2 Der Kunde wird hiermit gemäß §§ 3, 4 BDSG und § 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden.
10.3 Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt der Kunde in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung im Rahmen der Vertragsdurchführung durch die Agentur ein. Der Kunde wird ausdrücklich auf sein Recht des jederzeitigen Widerrufs der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft hingewiesen, § 3 Absatz 6 TDDSG.
10.4 Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen der Agentur keine für ihn nicht bestimmte Daten beschaffen oder diese verändern.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Interna, insbesondere Einzelheiten aus dem mit der Agentur abgeschlossenen Vertrag streng geheim zu halten. Etwaiger durch einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht der Agentur entstehender Schaden ist vom Kunden zu tragen.

 

11. Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte

 

11.1 Soweit durch die Agentur beauftragten Dritten im Rahmen der Tätigkeit Urheber-, Leistungsschutz- und/oder Verwertungsrechte entstehen, überträgt die Agentur alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen auf den Kunden, Ziffer 5.10 gilt entsprechend.
11.2 Wenn die Agentur sich zur Vertragserfüllung dritten Personen bedient, ist diese verpflichtet, zuvor die Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten für die Tätigkeit der Dritten zu erwerben und auf den Kunden auf der Grundlage der vorstehenden Vereinbarung auf Kosten des Kunden zu übertragen. Ansprüche Dritter auf besondere Vergütungen zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zu Lasten des Kunden. Die Agentur wird in allen Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor der Verwendung des hiervon betroffenen Materials dem Kunden Kenntnis geben.
11.3 Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke der Agentur nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, Weiterentwicklungen (Updates oder Upgrades) oder Bearbeitungen – gleich welcher Art – ohne Rücksprache mit der Agentur vorzunehmen. Etwas anderes gilt dann, wenn der Kunde sich die umfassenden Nutzungsrechte hat einräumen lassen.
11.4 Etwaige der Agentur bekannte Beschränkungen von Nutzungsrechten wird diese dem Kunden umgehend mitteilen. Insbesondere wird die Agentur über bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften den Kunden aufklären.
11.5 Urheber- und Nutzungsrechte für die vom Kunden abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfe verbleiben bei der Agentur.
11.6 Bei Texten, wie z. B. Pressemitteilungen verbleiben alle Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten bei der Agentur. Der Kunde ist nach vollständiger Rechnungsbegleichung berechtigt, die Texte zu überarbeiten. Die Agentur ist jedoch nur an die dem Kunden überlassenen Texte inhaltlich gebunden und haftet nur für deren Inhalte.
11.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Wortmarke »PAGE marketing+design+kommunikation« und/oder die Wort/Bildmarkenkombination mit dem Wortbestandteil »PAGE marketing+design+kommunikation« gleich in welcher Art und Weise zu nutzen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Agentur die Markenrechte im Rahmen des Gewohnheitsrechts innehat. Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden als verbindlich akzeptiert worden ist.

 

12. Haftung der Agentur, Schadenersatz

 

12.1 Die Agentur übernimmt keine Garantie dafür, dass die Providerleistungen für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar sind. Dies obliegt dem jeweiligen Provider selbst.
12.2 Die Agentur übernimmt auch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den jeweiligen Provider verursacht wurden oder für Störungen innerhalb des Internets.
12.3 Die Agentur übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Sachschäden oder Schäden sonstiger Art, die durch Mängel in der vom Kunden oder Dritten überlassenen Dokumentation (z. B. Betriebsanleitungen) entstehen, für die Inhalte der zu erstellenden Materialien (z. B. Inhalts-/Textfehler durch fehlerhafte Vorlagen), soweit diese vom Kunden oder Dritten geliefert werden oder Schäden, die auf fehlerhaftes oder unvollständiges Material von anderen Dienstleistern (z. B. Abbildungserstellung/Layoutvorlagen), insbesondere auf falsche Herstellerinformationen zurückgehen.
12.4 Eine Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Gebrauch der von Zulieferern gestellten Software oder über das Internet heruntergeladener Software resultieren.
12.5 Insbesondere haftet die Agentur nicht für fremde Inhalte von Internetseiten, die im Rahmen der Leistungserbringung der Agentur von Dritten übernommen wurden. Die Agentur ist auch nicht verpflichtet, die vertragsgemäß zu bearbeitenden Inhalte rechtlich prüfen zu lassen. Eine Haftung der Agentur ist insbesondere auch dann ausgeschlossen, wenn vor dem Hintergrund der Rechtsprechung durch eine Verlinkung eine Verantwortlichkeit für den Inhalt der durch den Link verbundenen Seiten angenommen wird oder würde.
12.6 Die Agentur haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen.
12.7 Ebensowenig haftet die Agentur dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.
12.8 Tritt ein Schadenereignis im Machtbereich eines Dritten (Netzbetreiber, Zulieferer etc.) ein, so haftet die Agentur nur in dem Umfang, in dem der Dritte der Agentur gegenüber haftet.
12.9 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der Agentur liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, hat die Agentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Derartige Umstände berechtigen die Agentur, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
12.10 Für Schäden haftet die Agentur nur dann, wenn diese oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Agentur auf solche typischen Schäden begrenzt, die für die Agentur zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder anstatt einer Leistung, die über 5 Prozent des Nettoauftragswertes hinausgehen, sind auch im Falle einer Nachfristsetzung durch den Kunden ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
12.11 Die Agentur haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des jeweiligen Angebots betroffen hat.
12.12 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Agentur als auch gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Agentur ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
12.13 Die Haftung für schriftlich der Agentur zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
12.14 Web-Hosting-Leistungen werden nicht der Agentur durchgeführt, sondern weitergegeben an Hosting- bzw. Provider-Unternehmen. Dieses werden je nach technischen Gegebenheit des Projektes ausgewählt. Die Agentur haftet daher nicht für Ansprüche gleich welcher Art, die auf die Web-Hosting-Leistungen zurückzuführen sind, insbesondere nicht für Forderungen aufgrund mangelhafter Leistungen, die Verantwortlichkeit hierfür liegt allein bei den ausgewählten Hosting- bzw. Provider-Unternehmen selbst. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hosting- bzw. Provider-Unternehmen.

 

13. Haftung des Kunden

 

13.1 Der Kunde versichert, Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) zu sein und die Berechtigung zu haben, diese Rechte auch an Dritte weiter zu übertragen. Weiterhin versichert der Kunde, dass durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungsschutzrechte- und Rechte Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht verletzt werden.
13.2 Der Kunde haftet für alle Schäden und Forderungen, die sich aus einem Verstoß gegen die unter 14.1 genannten Versicherungen ergeben, und stellt die Agentur mit Vertragsabschluss im Innenverhältnis frei. Soweit Dritte gegen die Agentur Ansprüche geltend machen, ist die Agentur verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
13.3 Der Kunde versichert im Übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten der Agentur erforderlich sind.
13.4 Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, derzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.
13.5 Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Agentur und deren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern der Agentur durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zu Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.
13.6 Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde die Agentur und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte der Agentur herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.

 

14. Schlussbestimmungen

 

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, oder eine Regelungslücke existieren, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder fehlenden Klausel tritt eine solche, deren wirtschaftlicher Sinn und Zweck der beanstandeten Regelung am nächsten kommt und einer rechtlichen Prüfung standhält.

 

Gehrden, 20. Dezember 2023

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